Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen
(1) Für die von mir angebotenen Dienstleistungen gelten im unternehmerischen Verkehr ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Inhalt, auch wenn ihnen von meiner Seite nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(2) Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich meine Allgemeinen Vertragsbedingungen in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Auftraggebers unter www.kai-hansow.de abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.
§ 2 Vertragsschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern das Angebot nicht schriftlich als bindend bezeichnet wird.
Eine rechtliche Bindung kommt nur durch einen beiderseits unterzeichneten Vertrag oder eine schriftliche Auftragsbestätigung meinerseits zustande. Mündliche Vereinbarungen müssen auf Verlangen schriftlich festgehalten werden.
§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Erbringung von Dienstleistungen und Projektarbeit bezogenen Arbeiten im gastronomischen Bereich.
(2) Der Auftraggeber hat vor Vertragsschluss überprüft, dass der von ihm gewünschte Leistungsumfang seinen Bedürfnissen vollständig und abschließend entspricht.
(3) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistungen ist der beiderseits unterzeichneten Vertrags oder meine Auftragsbestätigung, sonst mein Angebot. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder ich sie schriftlich bestätigt habe. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
(4) Sofern erforderlich, werden alle Dienstleistungen unter Beachtung von Hygienevorschriften (HACCP) und Ernährungsregeln erbracht.
§ 4 Vergütung, Zahlung
(1) Es gelten die Konditionen der jeweils genannten Preise. Alle genannten Preise verstehen sich dabei zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
(2) Das vereinbarte Honorar ist nach Erbringung der Dienstleistung und Eingang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug sofort fällig. Als spätestes Zahlungsziel gilt das auf der Rechnung ausgewiesene Fälligkeitsdatum.
Bei einer Projektdauer von mehr als einer Woche erfolgt eine wöchentliche Zwischenabrechnung.
(3) Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr nach §288 BGB Absatz 5 von 40,-€ erhoben. Des weiteren werden Verzugszinsen ebenfalls nach §288 BGB Absatz 2 von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz erhoben.
(4) In einem Umkreis von 20 km vom Firmenstandort ist die Anfahrt kostenfrei. Bei weiter entfernt liegenden Einsatzorten wird je gefahrenen Kilometer eine km-Pauschale von 0,50 €/km berechnet. Hiervon abweichend kann auch eine Anfahrtspauschale vereinbart werden.
(5) Bei Entfernungen von über 150 km zum Einsatzort ist eine Übernachtung vor Ort erforderlich. Dem Auftraggeber werden in diesem Fall die Kosten für Kost und Logis in Rechnung gestellt.
§ 5 Rücktritt
(1) Bei Stornierung oder Rücktritt von erteilten Aufträgen durch den Auftraggeber werden folgende Rücktritts- bzw. Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt:
· bis 14 Kalendertage vorher kostenlos
· 14 – 10 Kalendertage vorher 20 %
· 9 – 7 Kalendertage vorher 40 %
· 6 – 4 Kalendertage vorher 60 %
· 3 – 2 Kalendertage vorher 80 %
· 1 Kalendertag vorher 100 %
Alle Angaben beziehen sich auf die garantierte Projektlaufzeit.
(2) Auftragswert für die Ermittlung der Rücktritts- bzw. Stornogebühr ist nur der auf dem Stundensatz basierende Auftragsanteil, nicht aber die eventuellen Nebenkosten.
(3) Sollte ich selbst aus Gründen, die ich persönlich nicht zu vertreten habe (wie z. B. Krankheit oder höhere Gewalt), nicht in der Lage sein, den Auftrag auszuführen, so kann der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.
§ 6 Haftung
(1) Eine Haftung besteht nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden an Leben, Leib und Gesundheit von Personen.
(2) Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist vorhanden
(3) Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst
§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist bei Verträgen mit Kaufleuten Neuss bzw. Landgericht Düsseldorf.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.